Gema: Unterschied zwischen den Versionen

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Die GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken. Sie wurde am 20. September 1903 auf Initiative von Komponisten und Verlegern, unter anderem Richard Strauss, gegründet. Die Mitgliedschaft in der GEMA ist freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht ergebenden Rechte automatisch bestehen. Um durch die GEMA vertreten zu werden, müssen Urheber ihre Werke und Verleger die von ihnen produzierten Tonträger an die GEMA melden. Für die öffentliche Aufführung von Musikstücken müssen Gebühren an die GEMA abgeführt werden, die diese an ihre Mitglieder ausschüttet. Auch für Geräte, die das Kopieren von Musik ermöglichen müssen pauschale Abgaben abgeführt werden (diese sind bereits im Kaufpreis enthalten), die über die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) von denen ein Teil an die GEMA geht. Rechtsgrundlage der Arbeit von Verwertungsgesellschaften ist unter anderem das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) vom 9. September 1965, das den Betrieb von Verwertungsgesellschaften ermöglicht. Andere Verwertungsgesellschaften sind die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) und die VG Wort, die Einnahme der ihnen zustehenden Gebühren teilweise an die GEMA abgegeben haben. Die GEMA ist oft Bestandteil von Diskussionen über das Urheberrecht, Private Kopie und Internet Tauschbörsen. In letzter Zeit besonders häufig im Zusammenhang mit Maßnahmen der Recording Industry Association of America (RIAA) , dem Digital Millennium Copyright Act (DCMA) ( und Entwicklungen wie dem Digital Rights Management (DRM) von Microsoft erwähnt.
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Die GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken. Sie wurde am 20. September 1903 auf Initiative von Komponisten und Verlegern, unter anderem Richard Strauss, gegründet.  
  
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Die Mitgliedschaft in der GEMA ist freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht ergebenden Rechte automatisch bestehen. Um durch die GEMA vertreten zu werden, müssen Urheber ihre Werke und Verleger die von ihnen produzierten Tonträger an die GEMA melden. Für die öffentliche Aufführung von Musikstücken müssen Gebühren an die GEMA abgeführt werden, die diese an ihre Mitglieder ausschüttet. Auch für Geräte, die das Kopieren von Musik ermöglichen müssen pauschale Abgaben abgeführt werden (diese sind bereits im Kaufpreis enthalten), die über die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) von denen ein Teil an die GEMA geht. Rechtsgrundlage der Arbeit von Verwertungsgesellschaften ist unter anderem das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) vom 9. September 1965, das den Betrieb von Verwertungsgesellschaften ermöglicht. Andere Verwertungsgesellschaften sind die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) und die VG Wort, die Einnahme der ihnen zustehenden Gebühren teilweise an die GEMA abgegeben haben. Die GEMA ist oft Bestandteil von Diskussionen über das Urheberrecht, Private Kopie und Internet Tauschbörsen. In letzter Zeit besonders häufig im Zusammenhang mit Maßnahmen der Recording Industry Association of America (RIAA) , dem Digital Millennium Copyright Act (DCMA) ( und Entwicklungen wie dem Digital Rights Management (DRM) von Microsoft erwähnt.
  
www.gema.de
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== Weblinks ==
www.homerecording.de
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* [http://www.gema.de Homepage der Gema]
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* [http://www.homerecording.de Homerecording.de mit weiteren Informationen]

Version vom 11. November 2005, 09:39 Uhr

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